Bachmuschelschutz


Die Bachmuschel ist in Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union gelistet. Damit gehört sie zu den Arten, für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen – im Unterallgäu sind das die FFH-Gebiete

Ferner ist sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nicht nur geschützt, sondern obendrein besonders und sogar streng geschützt. Deshalb dürfen ihre Lebensräume nicht gestört oder verschlechtert werden: Bachmuscheln selber dürfen nicht gestört, geschädigt oder gar getötet werden (auch nicht unabsichtlich, z. B. bei Grabenräumungen!). Falls doch, ist der Verursacher nach Umweltschadensgesetz (USchadG) haftbar und u. a. verpflichtet, den Schaden wiedergutzumachen. Neben Strafgeldern kann im Extremfall sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

Da die Bestände der Bachmuschel bereits stark dezimiert und weiterhin rückläufig sind, kann die Erfahrung aus ähnlichen Artenschutzprojekten uns helfen, das Aussterben der Bachmuschel in unserer Region zu verhindern.

Schutzmaßnahmen zum Bachmuschelerhalt

Verringerung von Sedimenteinträgen

Hierbei ist Vorsorge sehr wichtig, vor allem müssen unbewachsene, offene Bodenstellen entlang des Gewässers vermieden werden. Pufferstreifen zwischen Gewässer und Acker sollten eingerichtet und eine Verletzung der Grasnarbe bei der Mahd vermieden werden. Außerdem dürfen beim Ablassen von Fischteichen keine Sedimente und Schlämme in die Bäche gelangen, da sich sonst die Gewässersohle zusetzt und verschlammt. Abhilfe bieten Schlammfänge, die auch nachträglich in die Teichanlagen eingebaut werden können.

Verringern von Nährstoffeinträgen

Ein erheblicher Eintrag von Nährstoffen erfolgt über die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsgebiet des Gewässers. Einträge können durch Extensivierung der Nutzung im Gebiet reduziert werden. Um die für das Überleben der Bachmuschel notwendige Sauberkeit der Gewässer zu gewährleisten, sind ungedüngte Pufferstreifen entlang der Gewässer wünschenswert. Die Einrichtung von Pufferstreifen geschieht auf freiwilliger Basis und wird mit den Nutzern der angrenzenden Grundstücke abgesprochen.

Fachgerechte Gewässerpflege

Die Mahd findet nur über dem Gewässer statt, ohne das Gewässer selbst zu berühren und die Unterwasservegetation zu schädigen. Gräben werden nur dann und nur an den Stellen geräumt, wo es für die Vorflut (die Entwässerung) wirklich notwendig ist. Das erspart der unterhaltspflichtigen Kommune außerdem meist noch Geld.

Damit bei einer Räumung keine Bachmuscheln zu Schaden kommen, müssen die zu räumenden Bachabschnitte vorher abgesucht werden. Die Tiere werden dann abgesammelt, während der Maßnahme stromaufwärts in Netzen oder Käfigen im Wasser aufbewahrt und danach wieder eingesetzt. Zusätzlich findet eine Kontrolle des Räumgutes statt. Solche Maßnahmen müssen von den Behörden genehmigt und dürfen nur von Bachmuschelexperten durchgeführt werden.

Verbessern der Durchgängigkeit

Der Rückbau von Querbauwerken (Abstürze, Wehre) in Fließgewässern soll eine bessere Durchgängigkeit der Gewässer gewährleisten und dadurch den Wirtsfischen Bewegungsfreiheit geben, um die Ausbreitung der Bachmuschel in ehemals besiedelte Bereiche zu ermöglichen.

Verbessern der Gewässerstrukur

Eine Renaturierung begradigter oder technisch veränderter Gräben und Bäche erhöht die Strukturvielfalt. Gleichzeitig wird übrigens auch die Wasserrückhaltung und damit der Hochwasserschutz verbessert. Strukturreiche Gewässer bieten mehr Versteckmöglichkeiten und Ablaichplätze für Wirtsfische. Zudem ist die Gewässersohle heterogener gestaltet, es kommen auch kiesige und sandige Bereiche vor, so dass es mehr Lebensräume für die Muscheln gibt. Oft reicht schon die punktuelle Pflanzung von Ufergehölzen, die mit der Zeit zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässerstruktur führt.

Bisamfang

Der Bisam wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts wegen seinen Fells aus Nordamerika eingeführt. Eigentlich ernähren sich Bisams überwiegend vegetarisch; wenn sie aber einmal gelernt haben, wie man Muschelschalen „knackt“, kann bereits ein einziges Tier kleinere Bachmuschelbestände erheblich dezimieren.

In solchen Fällen müssen die Bisams schnellstmöglich mit Fallen weggefangen werden. Die Naturschutzbehörden können die Anschaffung von Fallen sowie die Aufwandsentschädigung für einen Bisamfänger finanziell unterstützen. Da Bisams offene, steile Gewässerufer bevorzugen, können Ufergehölze und Auwaldstreifen seine Ansiedlung erschweren.



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Mitarbeit und Hilfe

Sie haben Bachmuscheln gefunden? Teilen Sie uns dies mit! Für den Schutz der Bachmuschel ist es sehr wichtig, zunächst die Bestände zu erfassen und deren Entwicklung zu verfolgen. Ihre Mitarbeit ist uns dabei eine große Hilfe. Mehr lesen…

Interessante Links

Hier einige Links zu Seiten, auf denen Sie unter anderem mehr über die Bachmuschel erfahren können. Sehr umfassend informiert der „Leitfaden für Bachmuschelschutz“, der beim Bayerischen Umweltministerium kostenlos als download zur Verfügung steht. Mehr lesen…